Die Spiegelumrüstung muss bis zum 31.3.2009 erfolgt sein.
Es betrifft die Weitwinkelspiegel und Nahbereichs-/Anfahrtspiegel.
Bei den Spiegeln müssen in der Regel Gläser mit den Wölbungsradien von > 400mm, durch neue Gläser mit Wölbungsradien > 300mm ersetzt werden.
Die Umrüstung fällt in das staatliche Förderprogramm für die Bereiche der Sicherheit und der Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen ("De-minimis"-Förderprogramm)
Die nationalen Prüfbehörden sind angewiesen, dies strikt zu kontrollieren und die Umsetzung nachzuweisen.
Um bereits jetzt auf der sicheren Seite zu sein und dem Fahrzeugführer möglichst umfassende Sicht und Sicherheit zu gewähren, empfiehlt ST und MEKRA Lang schnellstmöglich die Fahrzeuge auf die neuen Sichtfelder umzurüsten

Hier finden Sie ausführliche Informationen zum Thema Spiegelnachrüstpflicht. Newsletter Spiegelnachrüstpflicht (1710 KB)
Selbstverständlich bieten wir Ihnen das gesamte von der Richtlinie betroffene Programm zusammen mit Mekra Lang (Erstausrüster) an.
online Katalog Spiegelnachrüstung
Spiegelkatalog Print(4998 KB)
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unser Vertriebsteam. Ansprechpartner.